Förderung für Badsanierung

Kinedo unterstützt Sie als starker Partner mit Informationen rund um die Förderung für Ihre individuelle Badsanierung.

Förderung für die Badsanierung – zukunftssicher umbauen

Ein barrierearmes Bad steigert den Komfort und die Sicherheit im Alltag und kann durch Förderungen für Badsanierungen unterstützt werden. Kinedo unterstützt Sie bei der Planung Ihrer Badsanierung mit innovativen Lösungen sowie einem Netzwerk erfahrener Fachpartner*innen.

Kurz und knapp – das Wichtigste zur Förderung einer Badsanierung

  • Für eine Förderung der Badsanierung stehen in Deutschland mehrere Programme zur Verfügung.
  • Eine Förderung für Badsanierungen kann beantragt werden, wenn dadurch Barrieren reduziert werden.
  • Die Pflegekasse gewährleistet Zuschüsse für einen Badumbau, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
  • Viele Programme wie z.B. der KfW-Bank unterstützen gezielt die Förderung eines altersgerechten Badumbaus, damit Menschen lange zu Hause leben können.

Warum eine Förderung für altersgerechten Badumbau?

Sie wünschen sich ein ansprechendes, komfortables und individuelles Bad. Das Bad soll für jede Generation geeignet sein und sich jeder Lebenslage anpassen. Ein Bad ohne Barrieren erleichtert Alltag erheblich. Ebenerdige Duschen, rutschfeste Oberflächen und großzügige Bewegungsflächen sorgen für mehr Komfort und Sicherheit bei der täglichen Körperpflege.

Gleichzeitig steigert ein altersgerechtes Bad den Wohnwert der Immobilie. Viele Eigentümer:innen und Vermieter:innen nutzen daher staatliche Programme, um für die Badsanierung Förderung zu erhalten und die Kosten für den Umbau zu reduzieren. Auch als Mieter:in können Sie Zuschüsse in Anspruch nehmen, wenn Ihr:e Vermieter:in einem Um-bau zustimmt.

Zur Einrichtung Ihres neuen, barrierereduzierten Badezimmers gibt es zahlreiche Möglichkeiten – von Walk-In-Duschen, bodengleichen Duschwannen bis hin zu seniorengerechten, begehbaren Badewannen oder komfortablen Komplett-Duschkabinen mit Dusch-Sitz. Dabei bestimmen viele Faktoren den Preis. Kinedo und Kinedo Partner:innen in Ihrer Nähe unterstützen Sie bei der professionellen Badplanung, beraten Sie für eine alltagspraktische sowie ansprechende Gestaltung und helfen Ihnen, die passende Förderung zu beantragen.

Badsanierung mit Zuschuss Schritt für Schritt planen

Mit den digitalen Planungstools von Kinedo können Sie Ihr zukünftiges Bad bequem von zu Hause aus planen:

Schritt 1:

Wählen Sie den DUO-Konfigurator  aus und stellen Sie online Ihre barrierearme Dusch-Badewanne zusammen.

Mit dem Kinemagic-Filter können Sie Ihre barrierearme Komplettdusche selbst konfigurieren.

Tipp: Beide Produkte sind förderfähig.

Schritt 2:

Wählen Sie die Optionen für die Ausstattung der Dusch-Badewanne DUO oder der Komplett-Duschkabine Kinemagic ganz nach Ihren Wünschen aus.

Sie erhalten dann eine Übersicht mit den Artikel-Nummern der ausgewählten Produktausstattung.

Schritt 3:

Jetzt suchen Sie einen Fachbetrieb vor Ort, der Ihnen aus Basis der Artikelübersicht ein unverbindliches Angebot erstellt.

In der Ausstellungs- und Installateursuche finden Sie deutschlandweit erfahrene Kinedo Partner:innen, die Sie kompetent bei der Realisierung Ihres Traumbades unterstützen. Natürlich auch für alle anderen Kinedo Produkte.

Zuschüsse für die Reduzierung von Barrieren im Bad effektiv nutzen

Zwei Erwachsene stehen im Badezimmer und halten sich im Arm, Waschbecken und Spiegel im Hintergrund.

Ein Bad ohne oder nur mit geringen Barrieren bietet Komfort für alle Generationen. Ein Badumbau erhöht die Wohnqualität und ermöglicht der ganzen Familie eine komfortable und sichere Badnutzung.

Für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Menschen, die durch Krankheit oder einen Unfall in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ermöglichen Bäder ohne Barrieren ein selbstständiges Leben in Ihrem gewohnten Zuhause.

Planen Sie vorausausschauend und richten Sie Ihr Bad ohne oder nur geringen Barrieren ein – direkt bei der Erstplanung oder bei der Sanierung.

Barrierearmes Bad planen

Profitieren Sie dabei von den Fördergeldern zur Reduzierung von Barrieren im Bad und Realisierung eines altersgerechten Badumbaus.

Welche Förderungen für die Badsanierung gibt es?

In Deutschland existieren mehrere Programme, die eine Förderung von Badsanierungen ermöglichen. Je nach Situation können hierbei unterschiedliche Zuschüsse und Kredite genutzt werden.

Grundsätzlich kommen bei der Förderung für einen Badumbau vor allen Dingen staatliche Programme der KfW-Bank sowie Zuschüsse der Pflegekasse in Frage. Beide Fördermöglichkeiten unterstützen Maßnahmen, die Barrieren im Bad reduzieren und die Selbstständigkeit im eigenen Haus verbessern.

Zuschuss der Pflegekasse

Liegt ein Pflegegrad vor, kann die Pflegekasse einen Zuschuss für Badumbau gewähren. Dieser fällt unter die sogenannten Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nach § 40 SGB XI.

Der mögliche Zuschuss beträgt aktuell bis zu 4.180 Euro pro Person. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann sich die Förderung entsprechend erhöhen.

Diese Förderung wird häufig genutzt, wenn ein Zuschuss für ein behindertengerechtes Bad beantragt wird bzw. generell ein Bad ohne Barrieren zum Beispiel für:

  • Barrierefreie Duschen
  • Bodengleiche Duschwannen
  • Haltegriffe oder Duschsitze
  • Mehr Bewegungsfläche im Badezimmer

Mehr Infos zur Bezuschussung durch die Pflegekasse finden Sie hier.

KfW-Förderkredit

Die KfW-Bank bietet mit dem „Kredit Altersgerecht Umbauen“ (Kredit Nr. 159) ein Förderprogramm zur Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden. Diese Förderung ist auch besonders interessant, wenn Sie ihr Badezimmer altersgerecht umbauen möchten oder im Rahmen einer Sanierung einen bodengleichen Einstieg in die Dusche installieren möchten. In bestimmten Fällen kann auch für die Ersteinrichtung eines barrierearmen Bades eine Förderung beantragt werden.

Gefördert werden insbesondere:

    • Der Einbau bodengleicher Duschen und Duschwannen
    • Die Umgestaltung zu einem barrierearmen Badezimmer und die Reduzierung von Schwellen
    • Die Vergrößerung von Bewegungsflächen
    • Rutschfestigkeit / Rutschhemmung von Böden oder auch Duschwannen
    • Zusätzliche Sicherheitsausstattung wie Haltegriffe oder Handlauf

Der Förderkredit kann bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit betragen und ist unabhängig vom Alter oder Vorliegen eines Pflegegrades der beantragenden Person.

KfW-Investitionzuschuss

Als Privatperson können Sie alternativ einen Zuschuss für „Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierun im Bad oder Erreichung des „Standards altersgerechtes Haus“ beantragen:  mit dem KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) ist hierfür ein Förderbetrag bis zu 6.250 Euro möglich, insgesamt 10 % bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten je nach konkreter Umbaumaßnahme und Kosten.

Mehr Infos und ein Vorab-Check für die Bezuschussung durch die KfW finden Sie hier.

Vorteile durch die Förderung eines barrierefreies Bad

  • Mehr Sicherheit durch rutschfeste Materialien
  • Leichte Begehbarkeit durch bodengleiche oder sehr flache Duschen
  • Bessere Bewegungsfreiheit durch eine optimierte Raumplanung
  • Langfristige Nutzbarkeit des Badeinrichtung auch in höherem Alter oder bei eingeschränkter Mobilität
  • Steigerung des Immobilienwertes
  • Bessere Vermietbarkeit von Wohnungen

Förderung für Badsanierung mit Kinedo beantragen

Mit Kinedo haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, wenn es um den komfortablen und zukunftssicheren Badumbau geht. Unsere durchdachten Duschlösungen verbinden Design mit hoher Funktionalität bei schneller Umsetzung.

Kontaktieren Sie uns bezüglich der Förderung des altersgerechten Badumbaus und lassen Sie sich von unseren Expert*innen umfangreich beraten!

Jetzt Kontakt aufnehmen

FAQ Förderung für Badsanierung

Welche Förderung für eine Badsanierung gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es verschiedene Programme, die eine Förderung für Badsanierungen ermöglichen. Besonders relevant sind Zuschüsse und Kredite der KfW-Bank sowie Förderungen durch die Pflegekassen. Diese Programme unterstützen vor allem Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Badezimmer. Dazu gehören beispielsweise bodengleiche oder sehr niedrige Duschen, barrierearme Duschkabinen und Dusch-Badewannen oder rutschfeste Bodenbeläge.

Für kleine Badumbauten für eine höhere Sicherheit und Reduzierung von Barrieren können oftmals über die Heilmittelverordnung Kosten erstattet werden. Dafür muss ein Heilmittel-Rezept des Hausarztes oder eines Facharztes vorliegen.

Wer kann bei einer Badsanierung eine Förderung beantragen?

Eine Förderung für den Badumbau kann grundsätzlich von Eigentümer*innen, Vermieter*innen sowie teilweise auch von Mieter*innen beantragt werden (sofern der Vermieter einem Umbau im Vorfeld zustimmt). Besonders häufig werden Förderungen genutzt, wenn ein Badezimmer altersgerecht oder barrierefrei umgebaut werden soll. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können zusätzlich pro pflegebedürftiger Person zu einer Förderung durch die KfW-Bank Zuschüsse der Pflegekasse beantragt werden.

Wie hoch kann bei einer Badsanierung der Zuschuss sein?

Die Höhe des Zuschusses für die Badsanierung hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro je Person mit Pflegegrad im Haushalt für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewähren. Die Programme der KfW bieten Investitions-Zuschüsse bis 6.250 Euro oder günstige Kredite bis 50.000 Euro für barrierereduzierende Maßnahmen im Badezimmer an. Insgesamt können im Einzelfall mehrere tausend Euro Fördermittel zusammenkommen.

Welche konkreten Maßnahmen werden bei der Förderung für ein barrierefreies Bad unterstützt?

Gefördert werden beispielsweise der Umbau zu einer bodengleichen Dusche, bodennahe Dusch- und Badewannen, rutschfeste Bodenbeläge, breitere Zugänge oder Haltegriffe. Ziel dieser Förderung ist es stets, Barrieren zu reduzieren und eine sichere Nutzung des Badezimmers zu erleichtern. Besonders Maßnahmen, die die Selbstständigkeit im Alltag verbessern, werden häufig im Rahmen einer Förderung für ein barrierefreies Bad unterstützt.

Wann sollte man den Antrag für einen Zuschuss zum Badumbau stellen?

Der Antrag für eine Förderung sollte möglichst früh gestellt werden. Der Antrag muss stets vor Beginn der Bauarbeiten eingereicht werden, in der Regel auch schon vor der Beauftragungs des Fachbetriebs. Wenn der Umbau gestartet ist, ist eine Förderung in der Regel nicht mehr möglich. Daher lohnt es sich, bereits in der Planungsphase Informationen zu Fördermöglichkeiten und konkrete Angebote einzuholen.

Wie lange dauert die Bewilligung eines Antrags auf Förderung eines Badumbaus zur Reduzierung von Barrieren?

Laut eigener Aussage der fördernden Institutionen geht die Bearbeitung der Anträge relativ zügig.

Die Pflegekassen geben einen Bearbeitungszeitraum von 3 bis 5 Wochen an.

Bei der KfW-Bank dauert die Bearbeitung eines Investitionszuschuss (Programm 455-B – Barrierereduzierung) nur einige Tage, z.T. sogar nur einen Tag, wenn der Förderantrag online über das KfW-Zuschussportal gestellt wird.

Darlehen (Programm 159 – Altersgerecht Umbauen) werden in der Regel in zwei bis vier Wochen bewilligt, wenn der Antrag über eine Bank / einen Finanzierungspartner läuft.

Voraussetzung ist, dass die Anträge bei Einreichung vollständig sind, d.h. alle notwendigen Unterlagen vorliegen wie persönliches Antragsschreiben oder ausgefülltes Antragsformular, Kostenvoranschlag des ausführenden Handwerksbetriebs, ggf. auch Fotos oder Skizzen des geplanten Umbaus und der Badsituation, da durch Rückfragen und nachträgliche Unterlagen stets Verzögerungen entstehen.

Muss ein bewilligter Umbau in einer bestimmten Frist umgesetzt werden?

Sobald eine Zusage vorliegt, haben Sie 36 Monate Zeit, den Badumbau umzusetzen und alle dazugehörigen Rechnungen einzureichen oder über die entsprechenden Abrechnungstools / Websites der jeweiligen Institution digital hochzuladen.

Beachten Sie, dass eine Zusage für die Förderung oder vollständige Zahlungsübernahme stets vor Beginn der Maßnahmen vorliegen muss. Das heißt auch, dass der Fachbetrieb erst danach beauftragt werden sollte. Bei einer späteren Ablehnung Ihres Antrags laufen Sie anderenfalls Gefahr, die Kosten zu 100 % selbst zu tragen.